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§ 78 StVO. Verhalten auf Gehsteigen und Gehwegen in Ortsgebieten. Auf Gehsteigen und Gehwegen in Ortsgebieten ist verboten:
a) Gegenstände, insbesondere solche, die scharf, spitz oder sonst gefährlich sind, so zu tragen, dass andere Straßenbenützer gefährdet werden können,
b) blendende Gegenstände unverhüllt zu tragen,
c) den Fußgängerverkehr insbesondere durch den Verkauf oder die Verteilung von Programmen oder Eintrittskarten vor Theatern und Vergnügungsstätten durch das Verstellen des Weges durch das Tragen von Reklametafeln sowie durch den Verkauf von Druckschriften, durch das Mitführen von Tieren oder durch unbegründetes Stehenbleiben zu behindern.

Im Frühjahr 2003 exekutierte die Wiener Polizei, auf Anraten von Geschäftsleuten, in mehreren Fällen, und ausschließlich gegen Obdachlose, Punks und andere unerwünschte Personenkreise, ein Gesetz, das lachhaft klingen mag. Im Sinne des Gesetzes (Straßenverkehrsordnung) wurde den geltenden Menschen ein "unbegründetes Stehenbleiben" zur Last gelegt. Jenes Delikt ist mit einer Bußgeldstrafe von 70 Eur oder 70 Stunden (sic!) Gefängnis bedacht.

Kurz nach dem erstmaligen Verhängen der Strafe machten die Stadtzeitung Falter, der Radiosender FM4 oder die Obdachlosenzeitung Augustin das Gesetz zum Thema ihrer Berichterstattung. Kurz darauf behandelte auch der Wiener Landtag das "unbegründete Stehenbleiben".

Die vordergründige Absurdität, sowie die unglückliche Handhabe des Gesetzes gegen "sinnloses stehen" bat allemal Stoff für eine halbwegs lesbare Story; Schmunzelfaktor inklusive.

Nur am Rande wurde auch über systematische Vertreibungspolitik der Stadt Wien, bzw. ihrer Konsumlandschaften oder Bahnhöfe, oder über selektive Handhabe bürgerlichen Rechts im Allgemeinen berichtet.

Inwieweit die Straßengesetzgebung verschiedentlich und willkürlich auch zur Untersagung von politischer Aktivität in Österreich herangezogen wird, wäre gesondert zu behandeln.

Wer selbstbestimmt politisch handelt kann täglich erfahren, wie dünn und eingeschränkt die wunderbaren öffentlichen Räume einer Stadt zu benutzen sind. Und zwar deshalb, weil in einer heutigen Stadt (in Malls oder anderen halböffentlichen Räumen ist das Verteilen von Flugblättern, etc, ohnehin meist grundsätzlich verboten) nicht unkontrolliert und selbstorganisiert politische Anliegen Gestalt bekommen sollen, auch nicht Gewaltverhältnisse zu diskutieren sind, sondern einzig und alleine sauber und (zweigeschlechtlich) diszipliniert einer Erledigung der eigenen Einkäufe bzw. des eigenen zielstrebigen Berufslebens nachgegangen werden soll.

Das Geschwafel von "Zivilgesellschaft" von Seiten der Parteipolitik oder von Seiten eines Boulevard ist schließlich nicht mehr, als eine zu recht gesprochene Supertrumpfkarte für Momente, in denen mal ernsthafter über reproduzierte soziale oder rassistische Gewaltverhältnisse gesprochen werden muss: dann bleibt die Zivilgesellschaft als ausgelagerte Antwort auf Armut; oder die Zivilcourage der Zivilgesellschaft als saubere Aufforderung doch - gewaltlos sei gesagt - gegen den Rechtsextremismus "Gesicht zu zeigen". Mit den braven BürgerInnen poliert sich eine Regierungspolitik heute ihre schmutzigen Ecken und Enden. Hauptsache die Bildproduktion bleibt glatt und sauber.

Sinnlos springen erklärt jenes Feld der Verdrängung oder Vertreibung unerwünschter Menschen innerhalb einer Stadt. Zudem soll am Trampolin programmatisch Streuzettel verteilend zur Nachahmung gesprungen werden.

matz ab!